AGB`s


Hochzeitsstyling
- Der Vertag kommt mündlich zustande und ist bindend. Bei einer unberechtigten Lösung vom Vertrag werden 50% des Gesamtbetrages berechnet.
- Beim Hochzeitsangebot 1 sind 50% des Gesamtbetrages beim Probetermin, die restlichen 50% am Hochzeitstermin zu zahlen. Beim Hochzeitsangebot 2 sind jeweils 30% des Gesamtbetrages an den Probeterminen zu zahlen, die restlichen 40% am Hochzeitstermin.

Make-up Party, Kinderschminken oder andere Buchungen von Privatpersonen
- Der Vertrag kommt mündlich zustande und ist bindend.Bei einer unberechtigten Lösung vom Vertrag werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
- Der Gesamtbetrag ist am gebuchten Tag in bar zu zahlen.
- Preis versteht sich exklusive Fahrtkosten.

Für die Kurse gelten die im Vertrag festgelegten AGB`s.





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